Häufig gestellte Fragen
QM für Hebammenpraxen
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Hier haben wir für Sie häufige Fragen gesammelt
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Was bedeutet Auditbogen auf Knopfdruck?
Der Auditbogen ist in dem Programm integriert. Ein handschriftliches Ausfüllen oder das Abspeichern des Worddokumentes auf dem Computer, das Ausfüllen, die Umwandlung in ein PDF und dann das Hochladen … – all das gehört der Vergangenheit an. Ab sofort reicht ein Knopfdruck!
Doch es gibt noch mehr! Mit der Erstellung des Auditbogens auf Knopfdruck findet eine automatisierte Plausibilitätsprüfung im Hintergrund statt. Hier wird geprüft, ob alle für den Auditbogen erforderlichen Daten in Qualitas erfasst sind. Sie konzentrieren sich nur noch darauf, dass inhaltlich alles stimmt, alles andere übernimmt Qualitas für Sie.
Ist der Auditbogen abgeschlossen, erscheint er automatisch im Handbuch und kann auch einzeln ausdruckt werden.
Es geht nie wieder etwas verloren, jetzt ist alles in Qualitas gespeichert und von jedem internetfähigen Endgerät abrufbar. Also auch, wenn Ihr Computer kaputt ist, ist alles bei Qualitas gesichert.
Was ist das integrierte Feedback-Tool?
In unserem integrierten Feedback-Tool können Sie selbstständig Fragebögen erstellen oder unsere Vorlagen nutzen.
Sie können nun den Fragebogen an die von Ihnen betreuten Frauen/Familien schicken. Diese erhalten einen Link in einer E-Mail, über den sie zu dem Onlinefragebogen gelangen.
Die Abfrage ist anonym und es werden keine persönlichen Daten übermittelt. Hat die Familie den Link genutzt, wird dieser automatisch deaktiviert. Das heißt, er kann nicht mehrmals verwendet und so die Auswertung verfälscht werden.
Die Auswertung der Fragbögen ist automatisch in Qualitas abrufbar und gelangt direkt ins Handbuch.
Da Qualitas über jedes Endgerät – also ebenfalls über ein Smartphone – erreichbar ist, können Sie auch schnell beim Abschluss der Wochenbettbetreuung den Link verschicken.
Es gibt viele Anbieter*innen, die solch einen Service gegen Gebühr anbieten. Wir haben uns dazu entschieden, dass er als Erweiterung von Qualitas dient und wir Ihnen diese gerne kostenlos zur Verfügung stellen möchten.
Über welche Vorlagen verfügt Qualitas?
Alle Prozessdarstellungen (z. B. Mastitis), die Pflicht sind, wurden von uns bereits vorformuliert und können individuell angepasst werden. Tätigkeitskonzepte, z. B. Rückbildungskurse, sind auch bereits ausgearbeitet und können individuell angepasst werden, genauso wie der Hygieneplan.
Was ist mit meinem Vertrag, wenn ich eine längere Auszeit (z. B. Elternzeit) habe?
Sie können den Vertrag pausieren. Die Daten bleiben in Qualitas gespeichert, aber Sie können in der Zeit nichts ändern bzw. ergänzen. Nach Ihrer Auszeit können Sie wieder im System arbeiten. Den Zeitraum der Auszeit hängen wir einfach an die Vertragszeit.
Für welche Leistungsbereiche gilt Qualitas für Hebammen?
Für alle freiberuflichen Tätigkeitsfelder Vorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurs, Wochenbett und außerklinische Geburtshilfe kann Qualitas für Hebammen genutzt werden.
Läuft Qualitas auch auf Mac / Windows / Linux?
Qualitas ist eine Web-Anwendung und damit plattformunabhängig. Das bedeutet, Sie können Qualitas sowohl auf einem Linux-System, auf dem Mac als auch unter Windows nutzen.
Sie können Qualitas in Ihrem gewohnten Webbrowser öffnen, also z. B. über den Internet Explorer, Edge, Firefox, Opera, Google Chrome oder Safari.
Benötige ich als Hebamme eines Dienstbeleghebammenteams für meine eigenen Wochenbettbetreuungen ein weiteres QM-Handbuch/QM-System?
Ja, Sie benötigen für Ihre freiberufliche Tätigkeit außerhalb des Dienstbelegsystems ein eigenes QM-System. In der Wahl dieses QM-Systems sind Sie natürlich frei.
Ich habe bereits ein QM-Handbuch bei einer anderen Anbieterin/einem anderen Anbieter erstellt, kann ich das bei Qualitas integrieren?
Bei Qualitas gibt es die Möglichkeit zur Ergänzung und Einbeziehung eigener Inhalte in diversen Formaten wie Fotos (JPG), PDF und weiteren Dateiformen. Durch diese Individualisierung passt sich das Erscheinungsbild Ihres QM-Handbuchs auf Ihre persönliche Arbeitsweise an.
Wie aktualisiere ich die QM-Anforderungen bei gesetzlichen Änderungen?
Die Aktualisierung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt im Systemhintergrund. Sollten Gesetzesänderungen Auswirkungen auf die von Ihnen zu dokumentierenden Prozesse und Inhalte haben, erhalten Sie einen direkten Hinweis. Vor der Annahme der Aktualisierungen können Sie den betreffenden Bereich mit den vorherigen Einstellungen vergleichen. So können Sie Ihre wichtigen persönlichen Angaben jederzeit auch bei Änderungen berücksichtigen und beibehalten.
Muss ich die Prozessdarstellungen individualisieren?
Die voreingestellten Prozessdarstellungen erlauben es Ihnen, alle aus Ihrer Sicht notwendigen Individualisierungen vorzunehmen. Die Voreinstellungen beziehen sich immer auf den aktuellen wissenschaftlichen Standard und berücksichtigen neben den grundlegenden Inhalten auch Differentialdiagnosen und Risikogruppen.
Wie werde ich bei den ersten Schritten in Qualitas unterstützt?
Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Außerdem bieten wir im System kostenlose Hilfevideos an, die viele Bereiche und Funktionen in Qualitas erklären.
In welchem Zeitraum müssen neue Leistungen und/oder die Wiederaufnahme von Leistungen in das QM-System eingeführt werden?
Gemäß dem Versorgungsvertrag nach § 134a SGB V sind im Anhang 3.b Nachweisverfahren zur Anlage 3 Qualitätsvereinbarung (QV) die Fristen geregelt. Die Fristen der Einführungsphase/Umsetzungsphase werden im Fall einer neuen Leistungsaufnahme übernommen. Damit hat die Hebamme für die Einführung der neuen Leistung in das QM-System 24 Monate Zeit und schließt die Einführung mit einem internen Audit ab – lt. Anhang 3.b § 1 (2) und (3). Bei Hebammen, die Geburten im häuslichen Umfeld in ihr QM einführen, erfolgt das externe Audit sechs Monate nach dem internen Audit – lt. Anhang 3.b § 1 (3).
Bei der Unterbrechung von mehr als 18 Monaten erhält die Hebamme bei Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit eine Frist von zwölf Monaten, um ihr QM wieder neu zu strukturieren. Sie schließt die Wiederaufnahme mit einem internen Audit ab und ggf. nach sechs Monaten mit einem externen Audit – lt. Anlage 3 QV § 3 (1).
Bei kürzeren Unterbrechungen wird das QM wie vor der Leistungsunterbrechung nahtlos weitergeführt.
Ist ein gemeinsamer Audit in einem Team und/oder Hebammenpraxis erlaubt?
Ein gemeinsames Audit ist zulässig, jedoch müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Auf dem Deckblatt B (Beiblatt 1, Seite 2) müssen die Hebammen einzeln mit Namen aufgelistet werden.
- Persönliche Abfragen des Auditbogens, beispielsweise der Fortbildungsplan, Einzelauswertung QUAG, Checkliste Hebammentasche, müssen namentlich einzeln mit entsprechendem Erfüllungsgrad dokumentiert werden.
Ist für die „Geburt im häuslichen Umfeld“ zusätzlich ein externes Audit notwendig, wenn innerhalb des QM-Systems des Geburtshauses die Hausgeburtshilfe mit abgebildet wird?
Wenn im QM-System der Hebammengeleiteten Einrichtungen die „Geburt im häuslichen Umfeld“ enthalten ist, ist dieses auf dem Zertifikat als Geltungsbereich aufzuführen. Ist das Geburtshaus extern auditiert (Nachweisaudit), reicht ein Nachweis von der Auditorin/dem Auditor darüber, dass die Geburten im häuslichen Umfeld mit auditiert wurden.
In beiden Fällen sollten die beteiligten Hebammen namentlich aufgelistet werden.
Wie lange kann mich der GKV rückwirkend prüfen?
Der GKV kann Sie noch bis zu 5 Jahre rückwirkend prüfen. Auch wenn Sie nicht mehr freiberuflich arbeiten, weil Sie z. B. in Rente gehen, kann Sie der GKV 5 Jahre rückwirkend prüfen.