
Externes Audit – Qualitas übernimmt das gerne für Sie!
Für Geburtshäuser ist ein externes Audit verpflichtend. Laut Ergänzungsvertrag gemäß § 134a SGB V muss ein Geburtshaus innerhalb von zwei Jahren ab Teilnahme am Ergänzungsvertrag das QM durch eine Zertifizierung (nach DIN ISO 9001:2015) oder Auditierung beenden. Anschließend muss die Auditierung alle 3 Jahre erneuert werden.
Unsere zertifizierte Auditorin führt mit Ihnen gemeinsam vor Ort nach den Vorgaben des Ergänzungsvertrages das externe Audit durch. Damit auditieren wir Ihr QM-System. Ihre Systemdaten und Aufzeichnungen werden überprüft und alle erforderlichen Prüfprozesse vor Ort werden erledigt. Alle Ergebnisse werden im externen Auditbericht mit Maßnahmenplan festgehalten.

Der Weg zum rechtssicheren externen Audit:

